IPAF
Die qualifizierte Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Versäumnisse im Arbeitsschutz können nicht nur gesundheitliche Folgen für den betroffenen Mitarbeiter haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und andere Rechtsvorschriften fordern unter anderem, dass Arbeiter an den für ihre Tätigkeit erforderlichen Geräten ausreichend geschult / unterwiesen werden. Das trifft auch für die Benutzung von Hubarbeitsbühnen zu, und genau hier setzt das IPAF-Sicherheitstraining an.
Die International Powered Access Federation (IPAF) fördert den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik weltweit. Das von IPAF entwickelte Schulungsprogramm ist vom TÜV nach ISO 18 878 zertifiziert.
In vier verschiedenen Schulungsmodulen vermittelt unser qualifiziertes Trainerteam in einem theoretischen und einem praktischen Teil alles Wissenswerte im Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Schulungsteilnehmer ihre personifizierte PAL-Card, den „Führerschein“ für mobile Hubarbeitsbühnen.
Für folgende Geräteklassen sind Schulungen möglich:
Statisch Vertikal (1a) – Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
Statisch Boom (1b) – selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Bühnen
Mobil Vertikal (3a) – Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
Mobil Boom (3b) – Selbstfahrende Gelenk- und Teleskopbühnen (von oben verfahrbar)
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unserem Schulungsprogramm- und -ablauf und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
